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Nach
10 Jahren im Grubenhof ist das Büro der Häuslichen Krankenpflege
seit dem 1. Februar 2008 in den Neubau des Betreuten Wohnens in
der Hauptstraße 71 in Edewecht umgezogen. Persönlich
erreichen Sie uns dort jeweils von:
Mo.
- Fr. von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung
Unsere
24-stündige Bereitschaft erhalten Sie wie gewohnt unter der
Telefon-Nummer 0 44 05 / 66 77.
Wir
möchten Sie hier über unsere Arbeit informieren:
Wir über uns
Unsere
Arbeit und unser Leistungsangebot
Unser
Pflegeleitbild
Leistungen
der Kranken- und Pflegeversicherungen
Leistungen
der Krankenversicherungen im häuslichen Bereich
Leistungen
der Pflegeversicherungen im häuslichen Bereich
Häusliche
Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Alle
Informationen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Wir schenken Ihnen Zeit!
Ob
bei Ihnen zu Hause oder im Seniorenzentrum "Adewacht"
-
wir schenken Ihnen zusätzliche Betreuungsleistungen und Verhinderungspflege
nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
Weiter
hier ...
Über
unsere Arbeit
Unsere
Dienstleistungen
Wir ermöglichen dem Menschen ein selbstbestimmtes Leben in
seiner gewohnten Umgebung und betreuen nach seinen individuellen
Bedürfnissen. Unsere Aufgabe ist die professionelle Pflege
und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen, sowie
insbesondere die Beratung von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen
und ratsuchenden Menschen.
Wir
sind Partner und Fürsprecher und begegnen den Empfängern
unserer Leistungen respektvoll und höflich. Wünsche,
Kritiken und Anregungen werden von uns ernstgenommen.
Hilfen
im Alltag
Wir
helfen Ihnen bei der Bewältigung des Alltags. Gemeinsam mit
Ihnen finden wir für Ihre persönlichen Anliegen in allen
hauswirtschaftlichen Belangen individuelle Lösungen.
So
können Sie weiter ein eigenständiges und selbstbestimmtes
Leben in Ihrer gewohnten Umgebung führen.
Zum
Beispiel:
- Verrichten
von täglich anfallenden Reinigungsarbeiten
wie
Staub saugen, Geschirr spülen, Fenster putzen
- Wäschepflege:
wäsche waschen, trocknen, bügeln, Betten beziehen
- Zubereiten
von kleinen Mahlzeiten
- Einkaufen
- usw.
Vertrauen
Jede betreuende Pflegekraft ist umfassend über die aktuelle
Situation und den Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten
informiert. Um eine vertraute Beziehung zwischen Patientinnen,
Patienten und Pflegepersonal zu ermöglichen, wird der Dienstplan
so gestaltet, dass ein häufiger Wechsel der Pflegekräfte
vermieden wird. Jede Patientin / jeder Patient erhält so
die Möglichkeit, eine Bezugsperson seines Vertrauens als
festen Ansprechpartner zu finden.
Ihre Wahrnehmung
Wir wollen, dass jeder Besuch unseres Pflegedienstes von den Patientinnen,
Patienten und deren Angehörigen als angenehm empfunden wird.
Unsere Kontakte
Um eine ganzheitliche Pflege und unser Konzept der Gesundheitsförderung
zu gewährleisten arbeiten wir eng mit Mitarbeitern anderer
Heilberufe und Dienstleistern im Gesundheitswesen zusammen (Ärzte,
Apotheken, Sanitätshäusern, Krankengymnasten, Logopäden,
etc.)
Qualität
Unser ambulanter Pflegedienst leistet Pflege durch qualifiziertes
Fachpersonal. Durch Fort- und Weiterbildung und durch regelmäßige
Teilnahme an unserem Qualitätszirkel wird fundiertes Fachwissen
auf dem neuesten Stand gehalten. Dadurch gewährleisten wir
unsere qualitativ hochwertige Pflegepraxis.
Transparenz
Durch eine fortlaufende genaue Planung der Pflege und eine lückenlose
Dokumentation schaffen wir Transparenz für alle an der Pflege
beteiligten Personen. So ist es uns möglich reflektierend
zu arbeiten und flexibel zu reagieren. Unsere Dokumentation liegt
ständig bei den Patientinnen und Patienten zur Einsicht vor.
Ihre Wünsche
Unsere Leistungen sind frei wählbar und jederzeit änderbar.
So wird den Patientinnen und Patienten garantiert, dass der Pflegeumfang
nach eigenen Wünschen festgelegt wird.
Teamarbeit
Teamarbeit fördern wir durch eine offene und partnerschaftliche
Kommunikation und eine einheitliche Vorgehensweise. Dies fördert
die Zufriedenheit von Patientinnen, Patienten und MitarbeiterInnen.
Tagesbetreuung
Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle,
zeitaufwendige Tätigkeit, und bei jedem kommt es immer wieder
zu der Situation, dass man private Termine nicht mit den Pflegezeiten
abstimmen kann. Von einem Tag "Urlaub" wagen die meisten
nicht einmal zu denken. Wir helfen Ihnen und bieten Ihnen Tagesbetreuungen
mit komplettem Tagesprogramm von der Verpflegung über Unterhaltung
bis zur Gymnastik für die pflegende Person an. Nähere
Informationen: hier
klicken...
Wundmanagement
Offene Wunden, die nur schwer und verzögert heilen, werden
als chronische Wunden bezeichnet. Wir bieten Ihnen kompetente
Behandlung an.
Pflegekurse
Wenn Sie sich allein um die Versorgung kümmern steht häufig
die Frage im Raum: "Mache ich alles richtig?" oder "Kann
ich einiges einfacher machen?" Auch hier können wir
Ihnen helfen: wir bieten Ihnen kostenlose Pflegekurse für
Angehörige an.
hier
klicken...
zurück
Über
unser Pflegeleitbild
Wir, als häusliche Krankenpflegeeinrichtung, sehen unsere
Aufgabe darin, unseren Patienten ein selbstbestimmtes Leben in
ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu gewähren. Es
ist unser Bestreben, jeden Patienten individuell nach seinen Bedürfnissen
zu betreuen. Jeder Besuch unseres Pflegedienstes soll vom Patienten
und deren Angehörige als angenehm empfunden werden. Wir möchten,
dass unsere Patienten sich als Mensch akzeptiert fühlen und
leisten dieses u.a. durch eine flexible, individuelle, Rassen
- und Glaubensübergreifende Pflege.
Unser
ambulanter Pflegebetrieb leistet Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal.
Durch Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung wird fundiertes
Fachwissen auf dem neuesten Stand gehalten, um eine qualitative
Pflegepraxis zu gewähren.
Wir
möchten und können dadurch Hilfestellung bei sämtlichen
Rechtsfragen bezüglich Leistungs- und Kostenträgern
geben.
Pflege
darf nicht unbezahlbar werden. Unsere Leistungen sind frei wählbar.
So wird dem Patienten garantiert, dass Pflegeumfang und somit
auch die Kosten nach eigenen Wünschen festgelegt werden.
Durch
enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Mitarbeitern anderer Heilberufe
ist es uns möglich, verschiedene Fachbereiche in unser Konzept
der Gesundheitsförderung, Genesung, Krankheitsverhütung
und Rehabilitation einzubeziehen und dadurch eine ganzheitliche
Pflege zu gewährleisten.
Durch
die Einbeziehung von Angehörigen in die Pflegeplanung und
bei der Festsetzung von Pflegezielen, wollen wir es den Patienten
erleichtern, in Familie und Gesellschaft wieder eingegliedert
zu werden.
Wir
verpflichten uns, dem Patienten ein würdiges Sterben zu Hause
zu ermöglichen (auf Wunsch unter Einbeziehung des ambulanten
Hospizdienstes) und betrachten in unserer Arbeit den Tod als natürliche
Auflösung des Lebens.
Wir
verpflichten uns die Schweigepflicht über Person und Daten
des Patienten einzuhalten.
Eine
fortlaufende genaue Planung der Pflege und eine lückenlose
Dokumentation schafft Transparenz für alle an der Pflege
beteiligten Personen, so dass es möglich ist, reflektierend
zu arbeiten und flexibel zu reagieren.
Unser
Pflegepersonal identifiziert sich mit unserem Pflegeleitbild .
Hierbei wird es unterstützt durch regelmäßige
Teambesprechungen, in denen ein offener Austausch stattfindet.
Durch gegenseitige Absprachen wird stressarmes, sowie eigenverantwortliches
Arbeiten in unserer Einrichtung ermöglicht.
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Leistungen
der Krankenversicherung im häuslichen Bereich
Leistungen
der Krankenversicherung im häuslichen Bereich dienen der
Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
oder der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung. In beiden
Fällen muss der Hausarzt die Leistungen entsprechend verordnen.
Nach Genehmigung werden die Kosten hierfür von der Krankenkasse
übernommen.
Stand:
01/2012
Häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1
SGB V
| Pos.
1 |
Anleitung
zur Grundpflege § 37 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V |
Einzelabsprache
|
| Pos.
2-5 |
Häusliche
Krankenpflege § 37 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 SGB V |
26,10
€uro
|
Medizinische Behandlungspflege gemäß § 37 Abs.
2 SGB V
| Pos.
6.1 |
Absaugen
der oberen Luftwege |
5,75
€uro
|
| Pos.
6.2 |
Bronchialtoilette |
5,75
€uro
|
| Pos.
7 |
Anleitung
zur Behandlungspflege |
Einzelabsprache
|
| Pos.
8 |
Bedienung
des Beatmungsgerätes |
Einzelabsprache
|
| Pos.
9 |
Blasenspülung |
3,69
€uro
|
| Pos.
10 |
Blutdruckmessung |
2,27
€uro
|
| Pos.
11 |
Blutzuckermessung |
2,27
€uro
|
| Pos.
12 |
Dekubitusbehandlung |
6,58
€uro
|
| Pos.
13 |
Drainagen |
2,94
€uro
|
| Pos.
14.1 |
Einlauf |
6,81
€uro
|
| Pos.
14.2 |
Klysma
/ Klistier |
3,41
€uro
|
| Pos.
14.3 |
Digitale
Enddarmausräumung |
6,81
€uro
|
| Pos.
15 |
Flüssigkeitsbilanzierung |
2,94
€uro
|
| Pos.
16 |
Infusionen,
i. V. |
5,75
€uro
|
| Pos.
17 |
Inhalation |
2,89
€uro
|
| Pos.
18 |
Injektionen |
3,75
€uro
|
| Pos.
19 |
Richten
von Injektion |
1,14
€uro
|
| Pos.
20 |
Instillation |
3,69
€uro
|
| Pos.
21 |
Kälteträger |
1,48
€uro
|
| Pos.
22 |
Verbandwechsel
bei suprapubischem Blasenkatheter |
3,53
€uro
|
| Pos.
23 |
Katheterisierung |
7,16
€uro
|
| Pos.
24 |
Spezielle
Krankenbeobachtung |
Einzelabsprache
|
| Pos.
25 |
Magensonde
wechseln und überwachen der Lage und Funktion |
5,86
€uro
|
| Pos.
26.1 |
Einreibung
|
2,89
€uro
|
| Pos.
26.2 |
Verabreichung
/ Eingeben von Medikamenten |
2,89
€uro
|
| Pos.
26.3 |
Richten
von Medikamenten |
8,32
€uro
|
| Pos.
26.4 |
Dermatologisches
Bad |
2,89
€uro
|
| Pos.
27 |
Versorgung
bei PEG |
3,53
€uro
|
| Pos.
28 |
Stomabehandlung |
5,91
€uro
|
| Pos.
29 |
Wechsel
und Pflege der Trachealkanüle |
5,75
€uro
|
| Pos.
30 |
Pflege
des zentralen Venenkatheters / Port-a-cath |
4,96
€uro
|
| Pos.
31.1 |
Verband
anlegen / wechseln |
4,96
€uro
|
| Pos.
31.2 |
Verband
anlegen / wechseln einschließlich Reinigungsbad oder
spülen von Wundfisteln |
10,72
€uro
|
| Pos.
31.3 |
Kompressionsverband
anlegen / wechseln |
4,96
€uro
|
| Pos.
31.4 |
Kompressionsverband
anlegen / wechseln mit Wundversorgung / Wundreinigungsbad |
10,72
€uro
|
| Pos.
31.5 |
Kompressionsstrümpfe
/ -strumpfhose ab Klasse II |
3,19
€uro
|
| Pos.
31.6 |
Stützverband
anlegen |
4,96
€uro
|
| Pos.
32.1 |
Je
Einsatz höchstens |
16,47
€uro
|
| Pos.
32.2 |
Bei
Einsätzen mit Pos. 26.3 und / oder 31.2 und / oder 31.4
je Einsatz höchstens |
21,27
€uro
|
Wegepauschalen
| Pos.
33.1 |
Wegepauschale
zw. 6.00 20.00 Uhr ohne SGB XI, montags bis freitags
|
3,41
€uro
|
| Pos.
33.2 |
Wegepauschale
zw. 6.00 20.00 Uhr mit SGB XI, montags bis freitags
|
1,71
€uro
|
| Pos.
33.3 |
Wegepauschale
zw. 20.00 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzl.
Feiertagen ohne SGB XI |
6,82
€uro
|
| Pos.
33.4 |
Wegepauschale
zw. 20.00 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzl.
Feiertagen mit SGB XI |
3,41
€uro
|
| Pos.
34.1-4 |
Werden
mehrere Versicherte zeitgleich in einem Haushalt versorgt,
halbieren sich die Wegepauschalen |
½
Pos. 33.1 33.4
|
| Pos.
35.1-4 |
Wegegeld
in Wohnanlagen, denen der Sitz des Pflegedienstes räumlich
zugeordnet ist |
1,06 / 0,53 / 2,12 / 1,06 €uro
|
| Pos.
36.1-4 |
Wegegeld
in Wohnanlagen bei Versorgung durch externe Pflegedienste
|
1,60 / 0,80 / 3,20 / 1,60 €uro
|
Sondervereinbarungen
| Pos.
37 |
Sondervereinbarung
§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V (mehr als 2 Einsätze
täglich) |
Einzelabsprache
|
| Pos.
38 |
Sondervereinbarung
§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 4 SGB V (mehr als 2 Einsätze
täglich) |
Einzelabsprache
|
| Pos.
39 |
Sonstige
Sondervereinbarung abweichend von Pos. 37 und 38 |
Einzelabsprache
|
| Pos.
40 |
Sonstige
Sondervereinbarung § 37 Abs. 2 SGB V |
Einzelabsprache
|
zurück
Leistungen
der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
Antragstellung
Einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung kann gestellt
werden, wenn die täglichen Verrichtungen der Körperpflege
und der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht mehr eigenständig
durchgeführt werden können.
Der Antrag kann formlos bei der jeweiligen Krankenkasse, die gleichzeitig
Pflegekasse ist, gestellt werden.
Einstufung
Nach Antragstellung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen
eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung vor und empfiehlt
der Pflegekasse die Einstufung in eine Pflegestufe.
|
Pflegestufen
|
Pflegegeld
|
Sachleistung
|
|
Pflegestufe
I
|
235,00
€
|
450,00
€
|
|
Pflegestufe
II
|
440,00
€
|
1.100,00
€
|
|
Pflegestufe
III
|
700,00
€
|
1.550,00
€
|
Pflegegeld
Das Pflegegeld steht der / dem Pflegebedürftigen in voller
Höhe zu, wenn sie / er sich selbst um eine Pflegeperson bemüht,
bzw. Angehörige die Pflege übernehmen.
In
den Pflegestufen I und II muss dann alle 6 Monate ein Beratungsgespräch
durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. In der Pflegestufe
III muss dieser Besuch alle 3 Monate durchgeführt werden.
Die Kosten für diesen Pflegepflichteinsatz übernehmen
die Pflegekassen.
Sachleistungen
Die Sachleistungen eines Pflegedienstes können aus dem Leistungskatalog
des Anbieters gewählt werden. Welche Leistungen wann und
wie oft erbracht werden, legt der / die Pflegebedürftige
gemeinsam mit dem Pflegedienst fest, wobei der Pflegedienst nur
beratend tätig ist, die Entscheidung liegt allein bei der
/ dem Pflegebedürftigen.
Sachleistungen
rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse bis zum Höchstbetrag
der jeweiligen Pflegestufe ab. Wenn mehr Leistungen in Anspruch
genommen werden, stellt der Pflegedienst diese der / dem Pflegebedürftigen
in Rechnung.
Kombinationsleistungen
Pflegegeld und Sachleistungen können auch miteinander kombiniert
werden. Wenn der Pflegedienst Sachleistungen über die Pflegekasse
abrechnet, aber durch die Leistungswahl der / des Pflegebedürftigen
nicht der volle Betrag ausgeschöpft wird, zahlt die Pflegekasse
anteilig Pflegegeld aus. Bei Kombinations- oder Sachleistungen
müssen keine Pflegepflichteinsätze durchgeführt
werden, da der Pflegedienst regelmäßig im Haus ist.
|
Beispiel:
Sie haben die Pflegestufe II und können das Pflegegeld
in Höhe von € 440,00 oder Sachleistungen Ihres
Pflegedienstes in Höhe von € 1.100,00 in Anspruch
nehmen.
Angenommen,
Ihr Pflegedienst rechnet entsprechend der Vereinbarung mit
Ihnen für die erbrachten Sachleistungen in einem Monat
€ 660,00 mit Ihrer Pflegekasse ab. Das entspricht 60
% der Gesamtleistung (€ 1.100,00).
Ihnen
stehen also noch 40 % des Pflegegeldes (€ 440,00) zu.
In diesem Fall zahlt Ihre Pflegekasse Ihnen € 176,00
aus.
Die
prozentuale Verteilung hängt von den Sachleistungen
ab, die Sie gewählt haben.
|
Pflegeversicherungsleistungen
Leistungen der Grundpflege (Stand: 05/2011)
|
Komplexe
|
Leistungen
|
Beschreibung
|
Punktwert
|
Betrag
|
| LK
1 |
Erstbesuch |
Aamnese,
Beratung Information, Pflegevertragsabschluß |
600
|
23,58
€
|
| LK
2 |
Folgebesuch |
Erhebung
des geänderten Pflegebedarfs, Pflegevertragsänderung |
300
|
11,79
€
|
| LK
3 |
Kleine
Pflege |
An-
/ Auskleiden, Teilwäsche, Mund- / Zahnpflege |
220
|
8,65 €
|
| LK
4 |
Große
Pflege I |
An-
/ Auskleiden, Waschen bzw. Duschen, Mund- / Zahnpflege |
360
|
14,15
€
|
| LK
5 |
Große
Pflege II |
An-
/ Auskleiden, Vollbad, Mund- / Zahnpflege |
450
|
17,69
€
|
| LK
6 |
Kämmen
und Rasieren |
Herrichten
der Tagesfrisur, Nass- oder Trockenrasur |
70
|
2,75
€
|
| LK
7 |
Hilfe
beim An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen |
An-/Ausziehen
von Kompressionsstrümpfen / -hosen |
65
|
2,55 €
|
| LK
8 |
Hilfe
beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes in Verbindung mit
der Körperpflege |
Hilfe
beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes / des Rollstuhls, o.
ä. |
50
|
1,97 €
|
| LK
9 |
Hilfe
beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes |
Hilfe
beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes / des Rollstuhls, o.
ä. |
100
|
3,93
€
|
| LK
10 |
Spezielle
Lagerung bei Immobilität in Verbindung mit der Körperpflege
|
Spezielle
Lagerungsmaßnahmen zur körper- und / oder situationsgerechten
Lagerung |
100
|
3,93
€
|
| LK
11 |
Spezielle
Lagerung bei Immobilität |
Spezielle
Lagerungsmaßnahmen zur körper- und / oder situationsgerechten
Lagerung |
200
|
7,86
€
|
| LK
12 |
Einfache
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
Darreichung
von Zwischenmahlzeiten sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr
|
100
|
3,93
€
|
| LK
13 |
Umfangreiche
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
Darreichung
von Hauptmahlzeiten sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr
|
300
|
11,79
€
|
| LK
14 |
Verabreichung
von Sondenkost |
Nahrungszufuhr
über Magensonde, Katheter, PEG |
100
|
3,93
€
|
| LK
15 |
Ergänzende
Hilfe bei Ausscheidungen in Verbindung mit der Körperpflege
|
Hilfen
/ Unterstützung bei Ausscheidungen, Inkontinenzversorgung
|
80
|
3,14
€
|
| LK
16 |
Umfangreiche
Hilfe bei Ausscheidungen |
Hilfen
/ Unterstützung bei Ausscheidungen, Inkontinenzversorgung,
Teilwäsche |
200
|
7,86
€
|
| LK
17 |
Hilfestellung
beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung |
Hilfestellung
beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung |
80
|
3,14
€
|
| LK
18 |
Begleitung
bei Aktivitäten |
Begleitung
bei Aktivitäten, bei den das persönliche Erscheinen
erforderlich ist |
600
|
23,58
€
|
| LK
19 |
Hauswirtschaftliche
Versorgung je angefangene 10 Minuten |
Aufräumen
und Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, Vor- und Zubereitung
von Mahlzeiten, Einkaufen |
80
|
3,14
€
|
Sonstige Leistungen
|
Komplexe
|
Leistungen
|
Beschreibung
|
Punktwert
|
Betrag
|
| LK
20a |
Pflegeeinsatz
nach § 37 Abs. 3 SGB XI |
Beratung
bei Pflegegeldempfängern, Hilfestellung, Mitteilung an
die Pflegekasse Pflegestufe I und II |
--
|
21,00
€
|
| LK
20b |
Pflegeeinsatz
nach § 37 Abs. 3 SGB XI |
Beratung
bei Pflegegeldempfängern, Hilfestellung, Mitteilung an
die Pflegekasse Pflegestufe III |
--
|
31,00
€
|
Wegepauschalen
|
Komplexe
|
Leistungen
|
Beschreibung
|
Punktwert
|
Betrag
|
| LK
21a |
Hausbesuchspauschale
|
Werktags
von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr |
100
|
3,34 €
|
| LK
21b |
Hausbesuchspauschale |
Samstags,
Sonntags und Feiertags, sowie Werktags von 20.00 Uhr bis 6.00
Uhr |
100
|
6,68
€
|
Die
Wegepauschalen und der zugehörige Punktwert werden halbiert,
wenn zeitgleich in einem Einsatz ärztlich verordnete Leistungen
der Behandlungspflege gem. § 37 Abs. 2 SGB V zu Lasten der
Krankenversicherung erbracht werden.
Ist
der Sitz eines Pflegedienstes einer Seniorenwohnanlage zugeordnet,
so kann für jeden Pflegebedürftigen dort nur ein Wegegeld
von 1,05 €uro je Einsatz berechnet werden. Werden von externen
Pflegediensten mehr als zwei Pflegebedürftige zeitlich zusammenhängend
in einer solchen Einrichtung versorgt, so kann für jeden
Pflegebedürftigen nur ein Wegegeld von 1,55 €uro abgerechnet
werden. Werden mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen
Haushalt in einem Einsatz versorgt / gepflegt, wird die entsprechende
Wegepauschale für jeden Pflegebedürftigen hälftig
berechnet.
zurück
Häusliche
Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Bei
Verhinderung einer Pflegeperson, beispielsweise wegen Urlaub oder
Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen
Ersatzpflege bis zu 4 Wochen im Jahr, wenn zumindest ein Jahr
Pflege geleistet worden ist. Zu beachten ist, dass die Ersatzpflege
mit maximal 1.550,00 €uro für einen Pflegedienst erstattet
wird und für eine selbst beschaffte Pflegeperson bis zur
Höhe des Pflegegeldes der entsprechenden Pflegestufe der
/ des Pflegebedürftigen. Möglich ist auch die Erstattung
der Kosten einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bis zu 1.550,00 €uro
im Jahr.
zurück
Tagesbetreuung

Bei der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen
kommt es immer wieder vor, dass die Pflegeperson zum Arzt muss,
andere Termine hat oder einfach mal einen Tag für sich benötigt
um beispielsweise einen Stadtbummel zu machen. Für diese
Fälle bieten wir Ihnen die Tagesbetreuung in den Räumen
vom Seniorenzentrum Adewacht.
Geschultes
Personal betreut die Tagesgäste in einer Gruppe schon ab
€
4,50 je angefangene Stunde.
Die
Verpflegung wird zusätzlich nach Aufwand über das Seniorenzentrum
Adewacht abgerechnet:
| Frühstück |
€
3,50 |
| Mittagessen |
€
4,00 |
Nachmittagskaffee
(Kaffee satt + Tagesbeigabe) |
€
3,50 |
| Abendbrot |
€
3,50 |
Zwischenmahlzeit
(obligatorisch, da inkl. Getränkeversorgung) |
€
2,00 |
| Tagesverpflegung
kpl. |
€
12,00 |
Betreuung
bei Ihnen zu Hause
Sie wollen mal ins Theater, abends bei Freunden grillen, zu einer
Familienfeier, etc. und haben niemanden, der Ihren pflegebedürftigen
Angehörigen betreut?! Wir kommen zu Ihnen nach Hause und
übernehmen die Betreuung stundenweise.
Montags
- Freitags
von 06.00 - 20.00 Uhr: |
€
18,84
in der Stunde |
Montags
- Freitags
von 20.00 - 06.00 Uhr: |
€
28,26
in der Stunde |
|
Samstags,
Sonntags
und Feiertags:
|
€
28,26
in der Stunde |
| Anfahrt: |
€
3,34 |
| |
€
6,68
zwischen
20.00 Uhr und 6.00 Uhr
sowie an Wochenenden und
Feiertagen
|
Bis
zu € 2.400,00 jährlich zahlt
Ihre Pflegekasse für die Tagesbetreuung und die Betreuung
bei Ihnen zu Hause. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Zusätzlich
kann ein Betrag von bis zu € 1.550,00 jährlich für
die so genannte Verhinderungspflege (Verhinderung der Pflegeperson)
für die Betreuung verwendet werden.
Noch
mehr Möglichkeiten bei Pflege und Betreuung
stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch
vor.
Fordern Sie uns!!
Nähere
Informationen: hier...
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