Nach 10 Jahren im Grubenhof ist das Büro der Häuslichen Krankenpflege seit dem 1. Februar 2008 in den Neubau des Betreuten Wohnens in der Hauptstraße 71 in Edewecht umgezogen. Persönlich erreichen Sie uns dort jeweils von:

Mo. - Fr. von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung

Unsere 24-stündige Bereitschaft erhalten Sie wie gewohnt unter der Telefon-Nummer 0 44 05 / 66 77.

Wir möchten Sie hier über unsere Arbeit informieren:


Wir über uns
Unsere Arbeit und unser Leistungsangebot
Unser Pflegeleitbild

Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen
Leistungen der Krankenversicherungen im häuslichen Bereich
Leistungen der Pflegeversicherungen im häuslichen Bereich
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Alle Informationen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Wir schenken Ihnen Zeit!
Ob bei Ihnen zu Hause oder im Seniorenzentrum "Adewacht" -
wir schenken Ihnen zusätzliche Betreuungsleistungen und Verhinderungspflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
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Über unsere Arbeit

Unsere Dienstleistungen
Wir ermöglichen dem Menschen ein selbstbestimmtes Leben in seiner gewohnten Umgebung und betreuen nach seinen individuellen Bedürfnissen. Unsere Aufgabe ist die professionelle Pflege und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen, sowie insbesondere die Beratung von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und ratsuchenden Menschen.

Wir sind Partner und Fürsprecher und begegnen den Empfängern unserer Leistungen respektvoll und höflich. Wünsche, Kritiken und Anregungen werden von uns ernstgenommen.


Hilfen im Alltag

Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung des Alltags. Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Ihre persönlichen Anliegen in allen hauswirtschaftlichen Belangen individuelle Lösungen.

So können Sie weiter ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in Ihrer gewohnten Umgebung führen.

Zum Beispiel:

  • Verrichten von täglich anfallenden Reinigungsarbeiten
    wie Staub saugen, Geschirr spülen, Fenster putzen…
  • Wäschepflege: wäsche waschen, trocknen, bügeln, Betten beziehen
  • Zubereiten von kleinen Mahlzeiten
  • Einkaufen
  • usw.


Vertrauen
Jede betreuende Pflegekraft ist umfassend über die aktuelle Situation und den Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten informiert. Um eine vertraute Beziehung zwischen Patientinnen, Patienten und Pflegepersonal zu ermöglichen, wird der Dienstplan so gestaltet, dass ein häufiger Wechsel der Pflegekräfte vermieden wird. Jede Patientin / jeder Patient erhält so die Möglichkeit, eine Bezugsperson seines Vertrauens als festen Ansprechpartner zu finden.


Ihre Wahrnehmung

Wir wollen, dass jeder Besuch unseres Pflegedienstes von den Patientinnen, Patienten und deren Angehörigen als angenehm empfunden wird.


Unsere Kontakte

Um eine ganzheitliche Pflege und unser Konzept der Gesundheitsförderung zu gewährleisten arbeiten wir eng mit Mitarbeitern anderer Heilberufe und Dienstleistern im Gesundheitswesen zusammen (Ärzte, Apotheken, Sanitätshäusern, Krankengymnasten, Logopäden, etc.)


Qualität

Unser ambulanter Pflegedienst leistet Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal. Durch Fort- und Weiterbildung und durch regelmäßige Teilnahme an unserem Qualitätszirkel wird fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand gehalten. Dadurch gewährleisten wir unsere qualitativ hochwertige Pflegepraxis.


Transparenz

Durch eine fortlaufende genaue Planung der Pflege und eine lückenlose Dokumentation schaffen wir Transparenz für alle an der Pflege beteiligten Personen. So ist es uns möglich reflektierend zu arbeiten und flexibel zu reagieren. Unsere Dokumentation liegt ständig bei den Patientinnen und Patienten zur Einsicht vor.


Ihre Wünsche

Unsere Leistungen sind frei wählbar und jederzeit änderbar. So wird den Patientinnen und Patienten garantiert, dass der Pflegeumfang nach eigenen Wünschen festgelegt wird.


Teamarbeit

Teamarbeit fördern wir durch eine offene und partnerschaftliche Kommunikation und eine einheitliche Vorgehensweise. Dies fördert die Zufriedenheit von Patientinnen, Patienten und MitarbeiterInnen.


Tagesbetreuung
Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle, zeitaufwendige Tätigkeit, und bei jedem kommt es immer wieder zu der Situation, dass man private Termine nicht mit den Pflegezeiten abstimmen kann. Von einem Tag "Urlaub" wagen die meisten nicht einmal zu denken. Wir helfen Ihnen und bieten Ihnen Tagesbetreuungen mit komplettem Tagesprogramm von der Verpflegung über Unterhaltung bis zur Gymnastik für die pflegende Person an. Nähere Informationen: hier klicken...


Wundmanagement

Offene Wunden, die nur schwer und verzögert heilen, werden als chronische Wunden bezeichnet. Wir bieten Ihnen kompetente Behandlung an.


Pflegekurse

Wenn Sie sich allein um die Versorgung kümmern steht häufig die Frage im Raum: "Mache ich alles richtig?" oder "Kann ich einiges einfacher machen?" Auch hier können wir Ihnen helfen: wir bieten Ihnen kostenlose Pflegekurse für Angehörige an.
hier klicken...

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Über unser Pflegeleitbild
Wir, als häusliche Krankenpflegeeinrichtung, sehen unsere Aufgabe darin, unseren Patienten ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu gewähren. Es ist unser Bestreben, jeden Patienten individuell nach seinen Bedürfnissen zu betreuen. Jeder Besuch unseres Pflegedienstes soll vom Patienten und deren Angehörige als angenehm empfunden werden. Wir möchten, dass unsere Patienten sich als Mensch akzeptiert fühlen und leisten dieses u.a. durch eine flexible, individuelle, Rassen - und Glaubensübergreifende Pflege.

Unser ambulanter Pflegebetrieb leistet Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal. Durch Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung wird fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand gehalten, um eine qualitative Pflegepraxis zu gewähren.

Wir möchten und können dadurch Hilfestellung bei sämtlichen Rechtsfragen bezüglich Leistungs- und Kostenträgern geben.

Pflege darf nicht unbezahlbar werden. Unsere Leistungen sind frei wählbar. So wird dem Patienten garantiert, dass Pflegeumfang und somit auch die Kosten nach eigenen Wünschen festgelegt werden.

Durch enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Mitarbeitern anderer Heilberufe ist es uns möglich, verschiedene Fachbereiche in unser Konzept der Gesundheitsförderung, Genesung, Krankheitsverhütung und Rehabilitation einzubeziehen und dadurch eine ganzheitliche Pflege zu gewährleisten.

Durch die Einbeziehung von Angehörigen in die Pflegeplanung und bei der Festsetzung von Pflegezielen, wollen wir es den Patienten erleichtern, in Familie und Gesellschaft wieder eingegliedert zu werden.

Wir verpflichten uns, dem Patienten ein würdiges Sterben zu Hause zu ermöglichen (auf Wunsch unter Einbeziehung des ambulanten Hospizdienstes) und betrachten in unserer Arbeit den Tod als natürliche Auflösung des Lebens.

Wir verpflichten uns die Schweigepflicht über Person und Daten des Patienten einzuhalten.

Eine fortlaufende genaue Planung der Pflege und eine lückenlose Dokumentation schafft Transparenz für alle an der Pflege beteiligten Personen, so dass es möglich ist, reflektierend zu arbeiten und flexibel zu reagieren.

Unser Pflegepersonal identifiziert sich mit unserem Pflegeleitbild . Hierbei wird es unterstützt durch regelmäßige Teambesprechungen, in denen ein offener Austausch stattfindet. Durch gegenseitige Absprachen wird stressarmes, sowie eigenverantwortliches Arbeiten in unserer Einrichtung ermöglicht.

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Leistungen der Krankenversicherung im häuslichen Bereich

Leistungen der Krankenversicherung im häuslichen Bereich dienen der Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes oder der Sicherstellung der ärztlichen Behandlung. In beiden Fällen muss der Hausarzt die Leistungen entsprechend verordnen. Nach Genehmigung werden die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen.

Stand: 01/2012


Häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V

Pos. 1 Anleitung zur Grundpflege § 37 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V
Einzelabsprache
Pos. 2-5 Häusliche Krankenpflege § 37 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 SGB V
26,10 €uro


Medizinische Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V

Pos. 6.1 Absaugen der oberen Luftwege
5,75 €uro
Pos. 6.2 Bronchialtoilette
5,75 €uro
Pos. 7 Anleitung zur Behandlungspflege
Einzelabsprache
Pos. 8 Bedienung des Beatmungsgerätes
Einzelabsprache
Pos. 9 Blasenspülung
3,69 €uro
Pos. 10 Blutdruckmessung
2,27 €uro
Pos. 11 Blutzuckermessung
2,27 €uro
Pos. 12 Dekubitusbehandlung
6,58 €uro
Pos. 13 Drainagen
2,94 €uro
Pos. 14.1 Einlauf
6,81 €uro
Pos. 14.2 Klysma / Klistier
3,41 €uro
Pos. 14.3 Digitale Enddarmausräumung
6,81 €uro
Pos. 15 Flüssigkeitsbilanzierung
2,94 €uro
Pos. 16 Infusionen, i. V.
5,75 €uro
Pos. 17 Inhalation
2,89 €uro
Pos. 18 Injektionen
3,75 €uro
Pos. 19 Richten von Injektion
1,14 €uro
Pos. 20 Instillation
3,69 €uro
Pos. 21 Kälteträger
1,48 €uro
Pos. 22 Verbandwechsel bei suprapubischem Blasenkatheter
3,53 €uro
Pos. 23 Katheterisierung
7,16 €uro
Pos. 24 Spezielle Krankenbeobachtung
Einzelabsprache
Pos. 25 Magensonde wechseln und überwachen der Lage und Funktion
5,86 €uro
Pos. 26.1 Einreibung
2,89 €uro
Pos. 26.2 Verabreichung / Eingeben von Medikamenten
2,89 €uro
Pos. 26.3 Richten von Medikamenten
8,32 €uro
Pos. 26.4 Dermatologisches Bad
2,89 €uro
Pos. 27 Versorgung bei PEG
3,53 €uro
Pos. 28 Stomabehandlung
5,91 €uro
Pos. 29 Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
5,75 €uro
Pos. 30 Pflege des zentralen Venenkatheters / Port-a-cath
4,96 €uro
Pos. 31.1 Verband anlegen / wechseln
4,96 €uro
Pos. 31.2 Verband anlegen / wechseln einschließlich Reinigungsbad oder spülen von Wundfisteln
10,72 €uro
Pos. 31.3 Kompressionsverband anlegen / wechseln
4,96 €uro
Pos. 31.4 Kompressionsverband anlegen / wechseln mit Wundversorgung / Wundreinigungsbad
10,72 €uro
Pos. 31.5 Kompressionsstrümpfe / -strumpfhose ab Klasse II
3,19 €uro
Pos. 31.6 Stützverband anlegen
4,96 €uro
Pos. 32.1 Je Einsatz höchstens
16,47 €uro
Pos. 32.2 Bei Einsätzen mit Pos. 26.3 und / oder 31.2 und / oder 31.4 je Einsatz höchstens
21,27 €uro


Wegepauschalen

Pos. 33.1 Wegepauschale zw. 6.00 – 20.00 Uhr ohne SGB XI, montags bis freitags
3,41 €uro
Pos. 33.2 Wegepauschale zw. 6.00 – 20.00 Uhr mit SGB XI, montags bis freitags
1,71 €uro
Pos. 33.3 Wegepauschale zw. 20.00 – 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzl. Feiertagen ohne SGB XI
6,82 €uro
Pos. 33.4 Wegepauschale zw. 20.00 – 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzl. Feiertagen mit SGB XI
3,41 €uro
Pos. 34.1-4 Werden mehrere Versicherte zeitgleich in einem Haushalt versorgt, halbieren sich die Wegepauschalen
½ Pos. 33.1 – 33.4
Pos. 35.1-4 Wegegeld in Wohnanlagen, denen der Sitz des Pflegedienstes räumlich zugeordnet ist
1,06 / 0,53 / 2,12 / 1,06 €uro
Pos. 36.1-4 Wegegeld in Wohnanlagen bei Versorgung durch externe Pflegedienste
1,60 / 0,80 / 3,20 / 1,60 €uro


Sondervereinbarungen

Pos. 37 Sondervereinbarung § 37 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V (mehr als 2 Einsätze täglich)
Einzelabsprache
Pos. 38 Sondervereinbarung § 37 Abs. 1 Satz 1 und 4 SGB V (mehr als 2 Einsätze täglich)
Einzelabsprache
Pos. 39 Sonstige Sondervereinbarung abweichend von Pos. 37 und 38
Einzelabsprache
Pos. 40 Sonstige Sondervereinbarung § 37 Abs. 2 SGB V
Einzelabsprache

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Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich

Antragstellung
Einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung kann gestellt werden, wenn die täglichen Verrichtungen der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können.
Der Antrag kann formlos bei der jeweiligen Krankenkasse, die gleichzeitig Pflegekasse ist, gestellt werden.


Einstufung

Nach Antragstellung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung vor und empfiehlt der Pflegekasse die Einstufung in eine Pflegestufe.

Pflegestufen
Pflegegeld
Sachleistung
Pflegestufe I
235,00 €
450,00 €
Pflegestufe II
440,00 €

1.100,00 €

Pflegestufe III
700,00 €
1.550,00 €


Pflegegeld

Das Pflegegeld steht der / dem Pflegebedürftigen in voller Höhe zu, wenn sie / er sich selbst um eine Pflegeperson bemüht, bzw. Angehörige die Pflege übernehmen.

In den Pflegestufen I und II muss dann alle 6 Monate ein Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. In der Pflegestufe III muss dieser Besuch alle 3 Monate durchgeführt werden. Die Kosten für diesen Pflegepflichteinsatz übernehmen die Pflegekassen.


Sachleistungen

Die Sachleistungen eines Pflegedienstes können aus dem Leistungskatalog des Anbieters gewählt werden. Welche Leistungen wann und wie oft erbracht werden, legt der / die Pflegebedürftige gemeinsam mit dem Pflegedienst fest, wobei der Pflegedienst nur beratend tätig ist, die Entscheidung liegt allein bei der / dem Pflegebedürftigen.

Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe ab. Wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, stellt der Pflegedienst diese der / dem Pflegebedürftigen in Rechnung.


Kombinationsleistungen

Pflegegeld und Sachleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Wenn der Pflegedienst Sachleistungen über die Pflegekasse abrechnet, aber durch die Leistungswahl der / des Pflegebedürftigen nicht der volle Betrag ausgeschöpft wird, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld aus. Bei Kombinations- oder Sachleistungen müssen keine Pflegepflichteinsätze durchgeführt werden, da der Pflegedienst regelmäßig im Haus ist.

Beispiel:
Sie haben die Pflegestufe II und können das Pflegegeld in Höhe von € 440,00 oder Sachleistungen Ihres Pflegedienstes in Höhe von € 1.100,00 in Anspruch nehmen.

Angenommen, Ihr Pflegedienst rechnet entsprechend der Vereinbarung mit Ihnen für die erbrachten Sachleistungen in einem Monat € 660,00 mit Ihrer Pflegekasse ab. Das entspricht 60 % der Gesamtleistung (€ 1.100,00).

Ihnen stehen also noch 40 % des Pflegegeldes (€ 440,00) zu. In diesem Fall zahlt Ihre Pflegekasse Ihnen € 176,00 aus.

Die prozentuale Verteilung hängt von den Sachleistungen ab, die Sie gewählt haben.


Pflegeversicherungsleistungen
Leistungen der Grundpflege (Stand: 05/2011)

Komplexe
Leistungen
Beschreibung
Punktwert
Betrag
LK 1 Erstbesuch Aamnese, Beratung Information, Pflegevertragsabschluß
600
23,58 €
LK 2 Folgebesuch Erhebung des geänderten Pflegebedarfs, Pflegevertragsänderung
300
11,79 €
LK 3 Kleine Pflege An- / Auskleiden, Teilwäsche, Mund- / Zahnpflege
220
8,65 €
LK 4 Große Pflege I An- / Auskleiden, Waschen bzw. Duschen, Mund- / Zahnpflege
360
14,15 €
LK 5 Große Pflege II An- / Auskleiden, Vollbad, Mund- / Zahnpflege
450
17,69 €
LK 6 Kämmen und Rasieren Herrichten der Tagesfrisur, Nass- oder Trockenrasur
70
2,75 €
LK 7 Hilfe beim An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -hosen
65
2,55 €
LK 8 Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes in Verbindung mit der Körperpflege Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes / des Rollstuhls, o. ä.
50
1,97 €
LK 9 Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes / des Rollstuhls, o. ä.
100
3,93 €
LK 10 Spezielle Lagerung bei Immobilität in Verbindung mit der Körperpflege Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und / oder situationsgerechten Lagerung
100
3,93 €
LK 11 Spezielle Lagerung bei Immobilität Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und / oder situationsgerechten Lagerung
200
7,86 €
LK 12 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Darreichung von Zwischenmahlzeiten sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr
100
3,93 €
LK 13 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Darreichung von Hauptmahlzeiten sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr
300
11,79 €
LK 14 Verabreichung von Sondenkost Nahrungszufuhr über Magensonde, Katheter, PEG
100
3,93 €
LK 15 Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen in Verbindung mit der Körperpflege Hilfen / Unterstützung bei Ausscheidungen, Inkontinenzversorgung
80
3,14 €
LK 16 Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen Hilfen / Unterstützung bei Ausscheidungen, Inkontinenzversorgung, Teilwäsche
200
7,86 €
LK 17 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
80
3,14 €
LK 18 Begleitung bei Aktivitäten Begleitung bei Aktivitäten, bei den das persönliche Erscheinen erforderlich ist
600
23,58 €
LK 19 Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene 10 Minuten Aufräumen und Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen
80
3,14 €


Sonstige Leistungen

Komplexe
Leistungen
Beschreibung
Punktwert
Betrag
LK 20a Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Beratung bei Pflegegeldempfängern, Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse Pflegestufe I und II
--
21,00 €
LK 20b Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Beratung bei Pflegegeldempfängern, Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse Pflegestufe III
--
31,00 €


Wegepauschalen

Komplexe
Leistungen
Beschreibung
Punktwert
Betrag
LK 21a Hausbesuchspauschale Werktags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
100
3,34 €
LK 21b Hausbesuchspauschale Samstags, Sonntags und Feiertags, sowie Werktags von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr
100
6,68 €

Die Wegepauschalen und der zugehörige Punktwert werden halbiert, wenn zeitgleich in einem Einsatz ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege gem. § 37 Abs. 2 SGB V zu Lasten der Krankenversicherung erbracht werden.

Ist der Sitz eines Pflegedienstes einer Seniorenwohnanlage zugeordnet, so kann für jeden Pflegebedürftigen dort nur ein Wegegeld von 1,05 €uro je Einsatz berechnet werden. Werden von externen Pflegediensten mehr als zwei Pflegebedürftige zeitlich zusammenhängend in einer solchen Einrichtung versorgt, so kann für jeden Pflegebedürftigen nur ein Wegegeld von 1,55 €uro abgerechnet werden. Werden mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt in einem Einsatz versorgt / gepflegt, wird die entsprechende Wegepauschale für jeden Pflegebedürftigen hälftig berechnet.

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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Bei Verhinderung einer Pflegeperson, beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen im Jahr, wenn zumindest ein Jahr Pflege geleistet worden ist. Zu beachten ist, dass die Ersatzpflege mit maximal 1.550,00 €uro für einen Pflegedienst erstattet wird und für eine selbst beschaffte Pflegeperson bis zur Höhe des Pflegegeldes der entsprechenden Pflegestufe der / des Pflegebedürftigen. Möglich ist auch die Erstattung der Kosten einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bis zu 1.550,00 €uro im Jahr.

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Tagesbetreuung

Bei der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen kommt es immer wieder vor, dass die Pflegeperson zum Arzt muss, andere Termine hat oder einfach mal einen Tag für sich benötigt um beispielsweise einen Stadtbummel zu machen. Für diese Fälle bieten wir Ihnen die Tagesbetreuung in den Räumen vom Seniorenzentrum Adewacht.

Geschultes Personal betreut die Tagesgäste in einer Gruppe schon ab

€ 4,50 je angefangene Stunde.

Die Verpflegung wird zusätzlich nach Aufwand über das Seniorenzentrum Adewacht abgerechnet:

Frühstück € 3,50
Mittagessen € 4,00
Nachmittagskaffee
(Kaffee satt + Tagesbeigabe)
€ 3,50
Abendbrot € 3,50
Zwischenmahlzeit
(obligatorisch, da inkl. Getränkeversorgung)
€ 2,00
Tagesverpflegung kpl. € 12,00

Betreuung bei Ihnen zu Hause
Sie wollen mal ins Theater, abends bei Freunden grillen, zu einer Familienfeier, etc. und haben niemanden, der Ihren pflegebedürftigen Angehörigen betreut?! Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen die Betreuung stundenweise.

Montags - Freitags
von 06.00 - 20.00 Uhr:
€ 18,84
in der Stunde
Montags - Freitags
von 20.00 - 06.00 Uhr:
€ 28,26
in der Stunde

Samstags, Sonntags
und Feiertags:

€ 28,26
in der Stunde
Anfahrt: € 3,34
 

€ 6,68
zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr
sowie an Wochenenden und
Feiertagen

Bis zu € 2.400,00 jährlich zahlt…
…Ihre Pflegekasse für die Tagesbetreuung und die Betreuung bei Ihnen zu Hause. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Zusätzlich kann ein Betrag von bis zu € 1.550,00 jährlich für die so genannte Verhinderungspflege (Verhinderung der Pflegeperson) für die Betreuung verwendet werden.

Noch mehr Möglichkeiten bei Pflege und Betreuung
stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.

Fordern Sie uns!!

Nähere Informationen: hier...

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